Bedingungen und Konditionen

Bedingungen und Konditionen für den Charterbetrieb

Plattform: YachttoGO Global Marketplace | Operative Einheit: Nomad Group Yat. Turizm Tekstil San. ve Tic Ltd.

Indem Sie auf YachttoGO.com zugreifen, browsen oder eine Reservierung durchführen, bestätigen Sie offiziell, dass Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und verstanden haben und damit einverstanden sind. Diese Bedingungen stellen eine rechtsverbindliche Vereinbarung zwischen dem Benutzer (Charterer oder Gastgeber) und der Plattform dar.

1. Das YachttoGO-Ökosystem und die Grenzen des Einsatzes

1.1. Rolle der Plattform: YachttoGO arbeitet ausschließlich als digitaler Marktplatz. Wir erleichtern die Verbindung zwischen Schiffseigentümern/-betreibern (Gastgebern) und Personen, die ein Schiff chartern möchten (Charterer). YachttoGO besitzt, verwaltet oder betreibt keine Schiffe innerhalb der verifizierten Flotte.

1.2. Vertragliche Unabhängigkeit: Mit der Bestätigung einer Buchung kommt ein direkter, rechtsverbindlicher Chartervertrag ausschließlich zwischen dem Veranstalter und dem Charterer zustande. YachttoGO ist keine Partei in diesem operativen Vertrag und agiert lediglich als technischer und finanzieller Vermittler.

1.3. Haftungsbeschränkung: Obwohl YachttoGO Überprüfungsprotokolle durchführt, übernehmen wir keine Garantie für den Zustand, die Sicherheit oder die Rechtskonformität eines Schiffes. Der Gastgeber ist vollständig für die Aufrechterhaltung gültiger Lizenzen, Seeversicherungen und Seetüchtigkeit verantwortlich.

2. Finanzielle Abwicklung und Annullierungsprotokolle

2.1. Zahlungsstruktur: Um einen Charterplatz zu sichern, muss der Charterer eine Anzahlung über das sichere Gateway von YachttoGO leisten. Der verbleibende Restbetrag, zusammen mit einer eventuellen APA (Advance Provisioning Allowance) oder einer Kaution, muss vor der Einschiffung direkt mit dem Vermieter beglichen werden, wie es die Bedingungen des jeweiligen Schiffes vorschreiben.

2.2. Standard Stornierungsbedingungen: Sofern nicht durch eine spezielle Schiffspolitik des Aufnahmestaates ersetzt, gelten die folgenden Regeln für den finanziellen Einbehalt für stornierte Operationen:

  • 100% Erstattung: Bei Stornierung innerhalb von 72 Stunden nach der ursprünglichen Buchungsbestätigung.
  • 50% Erstattung: Bei Stornierung bis zu 60 Tage vor dem Einschiffungsdatum.
  • 25% Erstattung: Bei Stornierung bis zu 30 Tage vor dem Einschiffungsdatum.
  • 0% Erstattung (Nichterscheinen): Bei Stornierung weniger als 30 Tage vor der Einschiffung.

2.3. Sicherheitsleistungen: Gastgeber können eine Kaution für mögliche Schäden verlangen. YachttoGO ist nicht verantwortlich für die Verwaltung, Einbehaltung oder Beilegung von Streitigkeiten in Bezug auf diese spezifischen Offline-Kautionen.

3. Maritime Compliance & Verantwortlichkeiten des Charterers

3.1. Bareboat-Charter (ohne Besatzung): Wenn ein Schiff ohne eine bereitgestellte Crew betrieben wird, muss der Charterer dem Veranstalter vor der Abfahrt international anerkannte und gültige maritime Lizenzen (z.B. ICC, RYA Day Skipper) vorlegen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Einschiffung zu verweigern oder die Anheuerung eines professionellen Skippers (auf Kosten des Charterers) zu erzwingen, wenn die vorgelegten Zeugnisse oder die nachgewiesene Kompetenz für eine sichere Navigation nicht ausreichend sind.

3.2. Chartern mit Besatzung: Auf Schiffen mit Besatzung ist der ernannte Skipper die oberste maritime Autorität. Der Skipper behält sich das Recht vor, die Reiseroute zu ändern, den Charter zu beenden oder in den Hafen zurückzukehren, wenn die Wetterbedingungen schlecht sind, ein mechanisches Versagen vorliegt oder das Verhalten der Passagiere gegen die Sicherheitsprotokolle der Schifffahrt verstößt.

3.3. Schiffsübergabe (Check-in/Check-out): Der Charterer muss bei der Einschiffung eine physische Inspektion durchführen und ein Inventarprotokoll mit dem Reeder unterzeichnen. Vorhandene Schäden müssen dokumentiert werden. Der Charterer haftet finanziell für alle nicht dokumentierten Schäden, die bei der Ausschiffung entdeckt werden.

4. Pflichten des Gastgebers (Schiffsbetreibers)

4.1. Genauigkeit der Protokolle: Die Gastgeber müssen sicherstellen, dass alle technischen Spezifikationen, Bilder und Verfügbarkeitskalender genauestens eingehalten werden. Falsche Angaben zum Zustand eines Schiffes sind ein Grund für die sofortige Beendigung der Plattform.

4.2. Einhaltung der Versicherung: Der Gastgeber muss eine umfassende gewerbliche Charterversicherung unterhalten, die Haftpflicht- und Kaskoschäden abdeckt. YachttoGO behält sich das Recht vor, jederzeit den Nachweis aktiver Versicherungsnachweise zu verlangen.

5. Zuständigkeit und Streitbeilegung

5.1. Geltendes Recht: Diese Bedingungen unterliegen den Gesetzen der Republik Türkei und dem anwendbaren internationalen Seerecht und werden entsprechend ausgelegt, wobei die operative Basis der Nomad Group Yat. Turizm Tekstil San. ve Tic Ltd. (Fethiye VD: 6311750308).

5.2. Entschädigung: Alle Benutzer erklären sich damit einverstanden, YachttoGO, seine Direktoren und sein technisches Personal von jeglichen Ansprüchen, Schäden oder Haftungen freizustellen, die sich aus der Durchführung eines Charterbetriebs, mechanischen Fehlern oder zwischenmenschlichen Streitigkeiten ergeben.